Kirchenaustritt

Kirche ist mehr als du glaubst!

„(…) 1970 gehörten 95 Prozent den beiden Kirchen an. Heute sind die Konfessionslosen die grösste Gruppe. Geht das so weiter, kommt der Gesellschaft ein soziales, religiöses und kulturelles Erbe abhanden, das durch nichts Staatliches zu ersetzen ist.

Wo sonst erhält ein Bedürftiger unbürokratisch Hilfe, wer besucht Einsame, wer tröstet Angehörige Verstorbener? Welche anderen Räume als Kirchen lassen Menschen zur Stille kommen, wo klingt Musik schöner? Die Mitgliedschaft in der Kirche folgt keiner Kosten-Nutzen- Analyse – weil das Herz keine solche kennt.»
René Donzé, NZZ am Sonntag, 31.12.2023

Vielen ist nicht bewusst, was die Landeskirche leistet und das dank ihrer Mitglieder.
«16 Argumente gegen den Kirchenaustritt» – überzeugen Sie sich selbst.

Wussten Sie, dass unsere Kirchgemeinde Leissigen-Därligen von jedem Austritt direkt betroffen ist? Zum einen fliessen Teile der Steuergelder direkt in die Kirchgemeinde und zum anderen wird u.a. der Anstellungsumfang der Pfarrperson von der Anzahl Mitglieder abhängig gemacht. Bei fortlaufendem Mitgliederschwund bedeutet dies konkret, dass die Angebote für Kinder&Jugendliche sowie für Senioren aber auch Seesorge für die Bevölkerung eingeschränkt werden müssen.

Sollten Sie dennoch aus der evangelisch-reformierten Kirche austreten wollen, so ist dies Ihre freie Entscheidung.  Für den Kirchenaustritt ist eine persönlich unterzeichnete, schriftliche Austrittserklärung notwendig. Sie ist an den Kirchgemeinderat zu richten.